Die bevorstehenden Neuerungen im Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz sehen höhere Schwellen im Bereich von Jugendlichen und jungen Erwachsenen für den Eintritt in eine Behandlung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum vor. Ebenso werden zum September 2023 einige der in forensisch-therapeutischen Zentren Behandelten, unter Anwendung der neuer Bedingungen, in die Freiheit entlassen. Und dies ohne, dass bislang für eine ausreichende Nachbetreuung Sorge getragen wurde.

ÖGKJP Präsidentin Kathrin Sevecke berichtet am 27.4. in der ZIB 2 (nachzuhören bis zum 4. Mai)

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