Ab dem 01.07.2023 kommt es zur Umsetzung des neu reformierten Unterbringungsgesetzes (UbG). Dieses enthält viele Klärungen, erstmals wird auch das Fach der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutischen Medizin integriert, sowie eigene Bestimmungen für Minderjährige definiert und es findet sich ein klares Bekenntnis zur stärkeren Partizipation in der Entscheidungsfindung durch Patient:innen (Toyooka, 2023). Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (ÖGKJP) sieht in dieser Reform des UbG in weiten Teilen einen großen Fortschritt, möchte aber die Umsetzung des neuen UbG auch zum Anlass nehmen, um auf potentielle Probleme hinzuweisen.

Die vollständige Stellungnahme lesen Sie hier.

Da das neue UbG einige wichtige Änderungen für die Arbeit in Kinder- und Jugendpsychiatrien in Österreich mit sich bringt, hat die ÖGKJP auch eine Materialiensammlung mit relevanten Dokumenten auf der Website. Diese wird laufend ergänzt: