Am. 18. Dezember 2024 trat die 5. Novelle der Ärzteausbildungsordnung 2005 in Kraft. Darin wird die Ausbildung zur Fachärztin/ zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin neu geregelt. Es ist möglich, die Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin als Wahlfach in der Dauer von zumindest drei Monaten in der Fachärzt:innenausbildung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin zu wählen.

Zusätzlich steht im §11 der Gesetzesnovelle, dass das Sonderfach Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin „auch in Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen oder Lehrambulatorien bei niedergelassenen Fachärzt:innen bis zu einer Dauer von insgesamt höchstens sechs Monaten absolviert werden darf“.

Die gesamte Novelle lesen Sie hier: