Informationen zur Ausbildung

Nachfolgend finden Sie Informationen und Unterlagen zur Ausbildung im Sonderfach Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapeutische Medizin und Details zur CuPsy Ausbildung.

Details der Anrechenbarkeit können Sie mit der ausbildungsverantwortlichen Person an der jeweiligen Abteilung besprechen, der/die letztendlich für die Bestätigung der Ausbildung verantwortlich ist. Bei Fragen zur Ausbildung können Sie sich altnernativ auch an das ÖGKJP Sekretariat oder die Ausbildungskommission wenden.

Dokumente

Enthält das aktuelle Rasterzeugnis mit Erläuterungen

Informationen zum Umstieg und zur Anrechnung auf das CuPsy NEU (ab 2025)

Logbuch Kinder- und Jugendpsychiatrie

Willkommen in der Ausbildung! Ein Schreiben der ÖGKJP Ausbildungsvertretung

das aktuelle Rasterzeugnis

CuPsy NEU

Das Curriculum Psychotherapeutische Medizin ist eine Ausbildung, die spezifische Inhalte für Kinder- und Jugendpsychiater:innen im Bereich psychotherapeutische Medizin anbietet. Ab 2025 wird die Ausbildung umgestellt, um mehr Inhalte des Rasterzeugnisses abzudecken.

Das CuPsy NEU besteht aus 2 CuPsy Wochen (5 Tage), die jährlich abwechselnd angeboten werden, 4 zweitägigen Modulen und 1 Wahlmodul:

  • CuPsy Woche 1 – Internalisierende Störungsbilder
  • CuPsy Woche 2 – externalisierende Störungsbilder
  • Einführung in die Psychotherapeutische Medizin
  • Eltern-Kleinkind Psychotherapie
  • Krisenintervention
  • Familien und Helfer_innenkonferenzen
  • Wahlmodul (über die ÖGKJP oder extern absolvieren. Anforderungen: 20 AE, kinder- und jugendpsychotherapeutische Inhalte)

FAQ zur Ausbildung

Beide sind auszufüllen. Das Logbuch ist ein praktisches Hilfsmittel, um in den Kliniken nachvollziehen zu können, welche Ausbildungsteile gemacht wurde und um bei Rückfragen der ÖÄK nachweisen zu können, was wo und wann gemacht wurde. Der/die Ausbildungsverantwortliche ist für die Kontrolle des Logbuches und die anschließende Unterzeichnung des Rasterzeugnisses verantwortlich.

Das Rasterzeugnis dient zur Anrechnung der Ausbildung durch die ÖÄK.

Im Falle, dass der/die Supervisiorin beispielsweise aufgrund von Pensionierung oder Erkrankung gewechselt werden muss, kann die Supervision trotzdem angerechnet werden.

Ja, die im Rahmen des PSY II absolvierten Stunden für Supervision/Selbsterfahrung/Balint können für die Ausbildung äquivalent angerechnet werden. Verantwortlich ist hierfür der/die Ausbildungsverantwortliche an der jeweiligen Abteilung.

Im Rasterzeugnis D Punkt 6 ist festgelegt, dass 120 AE „Fallorientierte Supervision der Tätigkeit in psychotherapeutischer Medizin – einzeln bzw. Gruppe“ absolviert werden müssen. Davon sollen mindestens 50% extern erfolgen. Eine externe Person bedeutet, dass die Person nicht im Anstellungsverhältnis zur jeweiligen Abteilung steht, also abteilungsextern ist. Diese externe Person muss folgende Qualifikationen haben 5 Jahre Psychotherapeutenliste oder 5 Jahre FachärztIn im neuen Fach KJP oder Erwachsenenpsychiatrie und psychotherapeutische Medizin oder mindestens 5 Jahre PSY III. Es wäre wünschenswert, dass eine interne Person an sich dieselben Qualifikationen wie externe Personen haben. Mindeststandard für interne Personen ist, dass der/die Supervisionsleitung FachärztIn oder PSY III oder Psychotherapeutenliste ist, aber nicht notwendigerweise dies seit 5 Jahren hat.

Extern bedeutet, dass die supervidierende Person von extern kommen soll, also nicht Teil des Krankenhaus-Teams ist. Der Ort, an dem diese Supervision stattfindet, spielt keine Rolle.

FAQ zum CuPsy

Im Rahmen der Ärzteausbildung (ÄAO 2015) bietet die ÖGKJP das Curriculum für psychotherapeutische Medizin an. Dieses Curriculum ist für alle Fachärzt:innen in Ausbildung zur Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutischen Medizin vorgesehen. Es bildet somit einen „Common Ground“ über das gesamte Bundesgebiet und deckt den Punkt 1 des Block D des Rasterzeugnisses ab. Neben Theorieinhalten über die Lebensspanne von 0 bis 18 werden auch fachlich-praktische Kompetenzen erworben.

Das CuPsy ist ein Äquivalent zum Propädeutikum und bietet einen Überblick über theoretische Grundlagen für die psychotherapeutische Medizin im Kinder- und Jugendbereich. Es ist neben der praktischen Ausbildung die Grundlage zum Erlangen der Fertigkeiten im Teil D des Rasterzeugnisses und damit Grundlage für den Erwerb des Facharzttitels für psychotherapeutische Medizin. Mit dem CuPsy oder dem Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin kann man Psychotherapie nur im Rahmen der fachärztlichen Tätigkeit anbieten und nicht in einer Praxis für Psychotherapie. Mit dem Psy III ist Psychotherapie auch nur im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit möglich, hier darf man es nur verrechnen, wenn man Allgemeinmedizinerin ist, also auch nicht in einer „nur” psychotherapeutischen Praxis. PSY III hat den Nachteil, dass der kinder- und jugendspezifische Teil nicht enthalten ist.

Das PSY III ersetzt das CuPsy nicht, da hier spezifische Kinder- und Jugendtherapeutische Inhalte nicht inkludiert werden. Mit PSY III können auch Erwachsene behandelt werden.

Es ist möglich sich Inhalte des Propädeutikums für das CuPsy Wahlmodul anrechnen zu lassen, wenn das Stundenausmaß 20 AE erfüllt, die Inhalte spezifisch auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind und einen psychotherapeutischen Fokus haben.Wenn die Inhalte des Propädeutikums sich nur an erwachsene Patient:innen richten, dann ist dies nicht anrechenbar.

Diese Regelung gilt analog ist auch für das PSY III.

Nein, die CuPsy Module werden ausschließlich in Präsenz angeboten, um der Vermittlung von therapeutischen Inhalten gerecht zu werden und ein Üben vor Ort zu ermöglichen. Weiters soll damit der persönliche Austausch zwischen Ärzt:innen von verschiedenen Abteilungen gefördert werden. Andere ÖGKJP Veranstaltungen werden hybrid oder online angeboten.

Nein, alle Module können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Da das Modul „Einführung“ aber die Grundlagen des Curriculums Psychotherapeutische Medizin vermittelt, wird empfohlen, das Modul eher zu Beginn der Ausbildungszeit zu absolvieren.

CuPsy ist ein Ausbildungsformat, das ausschließlich die ÖGKJP anbietet und hochspezifisch auf Kinder und Jugendliche als Patient:innen ausgelegt ist. Die „alte“ CuPsy Ausbildung bestand aus 6 zweitägigen Module + 2 Wahlmodulen.

Das CuPsy NEU besteht aus 2 CuPsy Wochen (5 Tage), die jährlich abwechselnd angeboten werden + 4 zweitägigen Modulen + 1 Wahlmodul.

Die Kriterien der Überprüfung sind, dass das Modul Inhalte der Psychotherapeutischen Medizin für Kinder- und Jugendpsychiatrie vermittelt und dem Stundenumfang eines Moduls (20AE) entspricht. Senden Sie dazu die Information über die absolvierte Veranstaltung an das ÖGKJP Sekretariat (sekretariat@oegkjp.at). Die Anrechnung wird danach geprüft und Sie erhalten die Information, ob die Veranstaltung angerechnet werden kann. Sie können die Veranstaltung auch bereits im Vorhinein zur Überprüfung einreichen.

Gratulation zum Abschluss der CuPsy Ausbildung! Die Ausstellung des Abschlusszertifikats erfolgt über das ÖGKJP Sekretariat. Wenn alle Veranstaltungen über die ÖGKJP absolviert wurden, erfolgt die Ausstellung in den Wochen nach dem letzten absolvierten Modul direkt.
Wenn Veranstaltungen angerechnet werden, wenden Sie sich bitte proaktiv an das Sekretariat, um eventuelle Anrechnungen von Wahlmodulen abzuklären. Sobald alle Module als absolviert eingetragen sind, erhalten Sie ein Abschlusszeugnis digital zugesendet. Dieses dient zur Vorlage bei den Abteilungsleitungen.

Nicht das Passende gefunden? Hier gibt's weitere Infos:

Infos zum Logbuch

Infos zur Facharztprüfung

Infos zum CuPsy

Veranstaltungskalender

Weitere Informationen zur Ausbildung

Rahmenbedingungen

  • Die Ausbildung in psychotherapeutischer Medizin im Rahmen der Facharztausbildung Kinder- und Jugendpsychiatrie, muss spezifische Inhalte vermitteln. Es sind im Unterschied zur psychotherapeutischen Arbeit mit Erwachsenen die altersspezifischen Symptombildungen, die Vermischungen von Störungsbild und Entwicklungsanforderung des Lebensalters, die spezifische Methodik und Interventionstechnik zu vermitteln.
  • Die ausbildungsverantwortliche Person ist der Abteilungsvorstand. Zusätzlich ist ein Facharzt für die Funktion des Ausbildungsassistenten zu nominieren. Der Abteilungsvorstand bestätigt die Ausbildungsschritte im Rasterzeugnis. Die Dokumentation der Ausbildungsschritte erfolgt im Logbuch, dem bei Bedarf andere Zeugnisse und Bestätigungen beigelegt werden.
  • Da die Psychotherapie Zugänge aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Methoden hat, ist bei den Vortragenden darauf zu achten, dass neben Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapeutischer Medizin auch andere klinisch erfahrene Psychotherapeuten Lehrende sind.

Qualifikation von Lehrtherapeut:innen, Balintgruppenleiter:innen und Supervisor:innen

Lehrtherapeut:innen: Eintragung in Psychotherapeutenliste oder Psy-3 Diplom oder FÄ für Kinder- und Jugendpsychiatrie und 5 Jahre Berufserfahrung .

Supervisor:innen: Eintragung in Psychotherapeutenliste oder Psy-3 Diplom oder FÄ für Kinder- und Jugendpsychiatrie und 5 Jahre Berufserfahrung, mit Erfahrungen in der klinischen psychotherapeutischen Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen und ihren Familien.

Balintgruppenleiter:innen und Gruppensupervisor:innen: Eintragung in Psychotherapeutenliste oder Psy-3 Diplom oder FÄ für Kinder- und Jugendpsychiatrie und 5 Jahre Berufserfahrung, mit Erfahrungen in der klinischen psychotherapeutischen Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen und ihren Familien und Erfahrung mit Gruppensupervision.

Anrechenbare Ausbildungszeiten

Anrechenbare Ausbildungszeiten richten sich nach Vorgaben der Österreichischen Ärztekammer unter Zugrundelegung der gesetzlichen Bestimmungen. Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Abteilungsvorstandes zu beurteilen, ob eingebrachte Ausbildungsbestandteile anrechenbar sind. Die Bestätigung erfolgt im Regelfall im Rasterzeugnis bzw. Logbuch. Rasterzeugnisse, sowie etwaige Zusatzdokumente sind durch die Facharztkandidaten bei der Ärztekammer einzureichen.

Anrechenbar sind grundsätzlich Fachspezifika im Rahmen des Psychotherapiegesetzes und Psy-3 Ausbildungen.

Anforderung im Rahmen der Facharztausbildung Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapeutische Medizin

  • 200 Std. Theorieseminare (160 Std anwesend 40 Std. Peergruppen und Literaturarbeit)
  • Da die Anforderungen an eine Ausbildung im Rahmen des FA Kinder- und Jugendpsychiatrie spezifisch für diese Altersgruppe sind werden die Lehrinhalte auch danach strukturiert.
  • Ein Seminar 20 Std. Einführung in das psychotherapeutische Denken
  • Drei Seminare zu je 20 Std. Entwicklung und Entwicklungsstörungen in den Altersfenstern
  • Ein Seminar Behandlung Kind/Jugendlicher
  • Ein Seminar Behandlung Umfeld/System
  • Zwei Seminare spezifische Behandlungstechnik

Selbsterfahrung und Supervision:

  • 190 Selbsterfahrung (wenigstens 50 als Einzelarbeit) à bei Lehrtherapeuten
  •  40 Balint/Supervision
  • 120 Supervision à Klinisch
  • 120 Supervision à Fallbezogen (mit Definition der Fälle)